1. Leistungsumfang |
Die Auftragnehmerin übernimmt die ihr übertragenen Leistungen in dem vereinbarten Umfang und in dem nach Maßgabe des Steuerberatungsgesetztes zulässigen gesetzlichen Rahmen. |
2. Verschwiegenheitspflicht / Tätigkeit für andere Auftraggeber |
Die Auftragnehmerin darf ohne vorherige Genehmigung durch den Auftraggeber für andere Auftraggeber tätig sein, sofern hierdurch die für den Auftraggeber übernommenen Leistungen nicht unbillig verzögert werden. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber ausdrücklich, über betriebliche Interna gleich welcher Art, insbesondere über Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. |
3. Weisungsbefugnis / Mitwirkungspflichten |
Gegenüber den Mitarbeitern des Auftraggebers hat die Auftragnehmerin kein Direktionsrecht und keine Weisungsbefugnis, sofern dies zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht zwingend erforderlich ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich jedoch, der Auftragnehmerin ungehinderten Zugang zu sämtlichen zur Durchführung der übertragenen Aufgaben erforderlichen Informationen zu verschaffen und die zur Vertragserfüllung notwendigen Unterlagen ohne Verzug vorzulegen. |
4. Stundenlohnarbeiten |
Die Abrechnung der Stundenlohnarbeiten erfolgt auf der Grundlage von Industrieminuten, wobei davon ausgegangen wird, dass 60 Zeitminuten 100 Industrieminuten entsprechen. Die Umrechnung kürzerer oder längerer Zeitintervalle erfolgt im gleichen Verhältnis von Zeitminuten zu Industrieminuten. |
5. Preisänderungen |
Preisänderungen sind zulässig, wenn seit dem Vertragsschluss mehr als vier Monate vergangen sind. Sie sind dem Auftraggeber in schriftlicher Form bekannt zu geben. Der Besteller ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die von der Auftragnehmerin erklärte Preisänderung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Vertragsbeginn und Erhöhungsverlangen nicht nur unerheblich übersteigt. |
6. Rechnungslegung / Zahlungsbedingungen |
Die Auftragnehmerin wird dem Auftraggeber nach Beendigung der ihr übertragenen Aufgaben, spätestens jedoch einmal monatlich eine Rechnung über die von ihr erbrachten Leistungen erteilen. Der Auftraggeber hat die Rechnung unverzüglich zu überprüfen. Beanstandungen an den in Rechnung gestellten Arbeiten, beziehungsweise am Inhalt der Rechnung sind der Auftragnehmerin binnen einer Frist von einer Woche mitzuteilen. Sofern der Auftraggeber der Rechnung nicht binnen einer Frist von einer Woche widerspricht, gilt die Rechnung als anerkannt. Die Rechnung ist sofort und ohne Abzug fällig. Zahlungen sind unbar auf eines der unten benannten Bankkonten zu leisten. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% p. a. zu erheben. Die Zinsen sind höher anzusetzen, wenn die Auftragnehmerin eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist. Mahnkosten, die nach Eintritt des Verzuges des Auftraggebers entstehen, sind vom Auftraggeber zu erstatten. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen von der Auftragnehmerin nicht anerkannter Gegenansprüche des Bestellers nicht statthaft, eben so wenig die Aufrechnung mit solchen. |
7. Kündigung |
Der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin zustande gekommene Vertrag kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monat gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Kündigung ist nicht die Absendung, sondern der Eingang des Kündigungsschreibens beim jeweiligen Empfänger. Das Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Eine Erweiterung des vereinbarten Leistungsumfangs kann nach Eingang der Kündigung nicht mehr erfolgen. Innerhalb der Kündigungszeit wird sichergestellt, dass die bis vor Zugang der Kündigung vereinbarten Leistungen erbracht werden. |
8. Schadenersatz |
Schadenersatzansprüche gegen die Auftragnehmerin sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Auftragnehmerin den Schaden vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch für Handlungen von Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin. Im vorstehenden Umfang stellt der Auftraggeber die Auftragnehmerin auch von Ansprüchen frei, die Dritte im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der der Auftragnehmerin übertragenen Tätigkeiten erheben. |
9. Übertragungen von Rechten und Pflichten |
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem mit der Auftragnehmerin geschlossenen Vertrag sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin möglich. |
10. Nebenabreden und Vertragsänderungen |
Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere für das hier vereinbarte Schriftformerfordernis, das weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden kann. |
11. Salvatorische Klausel |
Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder nichtig werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. |
12. Gerichtsstand |
Als Gerichtsstand gilt, sofern es bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, Berlin als vereinbart. |